Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Hält den Bescheid offen. Der Einspruch braucht keine Begründung — er muss nur rechtzeitig und bei der richtigen Stelle sein.
Frist: Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids (§ 67 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Die Frist lässt sich nicht verlängern. Ist sie vorbei, bleibt nur die Wiedereinsetzung — und die setzt voraus, dass die Versäumung nicht verschuldet war.
Dein Name Deine Anschrift Behörde laut Bescheid Anschrift der Behörde Ort, Datum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Aktenzeichen: Aktenzeichen Bescheid vom Datum des Bescheids, zugestellt am Tag der Zustellung Betroffenes Fahrzeug: Kennzeichen Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den oben bezeichneten Bußgeldbescheid lege ich hiermit Einspruch ein. Der Einspruch richtet sich gegen den Bescheid insgesamt. Eine Begründung reiche ich nach, sobald mir die Akte vorliegt. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Dein Name